Was ist das Praxis-Versorgungswerk?

Das Praxis-Versorgungswerk gehört zur betrieblichen Altersvorsroge (bAV). Anders als bei klassischer bAV (z.B. Entgeltumwandlung) haben Sie als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf das Praxis-Versorgungswerk. Ob es in Ihrer Praxis eingeführt wird entscheidet Ihr Arbeitgeber.

Ist das Praxis-Versorgungswerk bei Ihnen installiert, bekommen Sie eine zu 100 % vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungszusage. Also ein Kapitalbetrag, der Ihnen zu Rentenbeginn ausbezahlt wird.

Muss ich auf Gehalt verzichten?

Nein, Sie müssen keine Entgeltumwandlung betreiben und somit auch nicht auf Teile Ihres Gehalts verzichten.

Ist das Praxis-Versorgungswerk wirklich kostenfrei?

Für Sie als Arbeitnehmer ja.

Für den Arbeitgeber nicht. Die Kosten für die Einrichtung, Betreuung und Absicherung übernimmt Ihr Arbeitgeber.

 

Wird die Auszahlung besteuert?

Ja, allerdings haben Sie zum Auszahlungszeitpunkt in der Regel einen wesentlich niedrigeren Steuersatz, die Steuerlast verringert sich somit.

Was passiert wenn ich früher aus der Praxis ausscheide?

Dann verringert sich der Kapitalbetrag den Sie zu Rentenbeginn zugesagt bekommen haben.

Die Höhe Ihrer Versorgungszusage bei Ausscheiden, können Sie unter "Vertragsverwaltung" beim Verwalter (IPM GmbH) jederzeit abfragen.

Die gesetzliche Unverfallbarkeits-Frist liegt bei drei Jahren. Das bedeutet, sollten Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach Beginn Ihrer Versorgungszusge aus der Praxis ausscheiden, haben Sie keinen Anspruch auf die Kapitalleistung. Im Jahr vier haben Sie einen unverfallbaren Anspruch erreicht, zu diesem zählen dann natürlich auch die drei ersten Jahre.

Wo ist der Haken - warum bekomme ich das Geschenk?

Durch das stetig sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine zusätzliche Absicherung sehr wichtig.
Außerdem bedeuten qualifizierte Fachkräfte für jeden Arbeitgeber einen bedeutenden Mehrwert.

Beides ist Ihrem Arbeitgeber bewusst. Die betriebliche Altersvorsorge bietet attraktive Möglichkeiten um sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Wir unterstützen Ihren Arbeitgeber dabei die versprochenen Versorgungszusagen auszufinanzieren. Dabei hilft die Gruppenunterstützungskasse der Heilberufe, die die Versorgungszusagen auch ausbezahlt. Zur Finanzierung der Versorgungszusagen bekommt diese Unterstützungskasse das Kapital von Ihrem Arbeitgeber.

Es gibt also keinen Haken und keine versteckte Kosten, beim Praxis-Versorgungswerk steht der Versorgungsgedanke der Mitarbeiter im Vordergrund.

Ich habe schon eine Direktversicherung, spielt das eine Rolle?

Nein, eine Direktversicherung hat mit dem Praxis-Versorgungswerk nichts zu tun.
Sie können die Direktversicherung weiter besparen und zusätzlich eine Versorgungszusage durch das Praxis-Versorgungswerk erhalten.

Parallele Nutzung ist also kein Problem.

Verringert sich durch das Praxis-Versorgungswerk meine gesetzliche Rente?

Nein, Ihr Bruttoeinkommen und somit auch die Sozialabgaben verändern sich nicht.